1.1 Der Kunde erwirbt von Office Komplett die in der Vereinbarung bezeichnete Hardware.
1.2 Sofern in der Hardware Programme fest eingespeichert sind (Firmware), sind diese nur für den vertragsgemäßen Betrieb der Hardware bestimmt; jede anderweitige Verwendung ist ausgeschlossen. Der Begriff "Hardware" schließt im Folgenden solche Programme mit ein.
1.3 Die korrekte Auswahl und Dimensionierung der bestellten Hardware obliegt dem Kunden und ist dessen alleiniges Risiko. Office Komplett führt auf gesonderten Auftrag des Kunden und zu gesonderten Konditionen Auswahlberatungen durch.
1.4 Die Aufstellung von Geräten und Installation von Programmen durch Office Komplett sowie die Anleitung und Schulung von Bedienungspersonal ist nicht Bestandteil dieses Vertrages.
2.1 Die Hardware wird zum vereinbarten Termin geliefert. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zu seinem Ablauf die Hardware das Lager von Office Komplett verlassen hat.
2.2 Die Lieferung erfolgt entweder durch Versand ab Werk bzw. Lager oder durch Übernahme durch den Kunden im Geschäftslokal von Office Komplett. Im Falle des Versands wird Office Komplett entweder selbst oder durch Dritte (Hersteller oder Speditionen) die Hardware an den vereinbarten Lieferort liefern oder versenden. Die Lieferung vor Ort ist nicht Bestandteil dieses Vertrages.
2.3 Ist die von Office Komplett geschuldete Leistung durch unvorhersehbare oder von Office Komplett unverschuldete Umstände nicht verfügbar (z. B. durch Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen - jeweils auch bei Vorlieferanten des Verkäufers - sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), so ist Office Komplett berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er den Kunden unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit unterrichtet. Er wird
in diesem Fall dem Kunden den Kaufpreis unverzüglich erstatten.
3.1 Ein Mangel der Hardware liegt vor, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich zu der vertraglich vereinbarten Verwendung nicht eignet.
3.2 Nach Ablauf von sechs Monaten seit Ablieferung der Hardware wird vermutet, dass ein Mangel nicht vorliegt, wenn der Kunde die Hardware ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Office Komplett eingegriffen hat und der Mangel nach dem Eingriff aufgetreten ist. Dem Kunden ist in diesem Fall der Nachweis gestattet, dass der Mangel nicht auf dem Eingriff beruht.
3.3 Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist der Verkäufer hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten und, sofern Office Komplett ein Verschulden zur Last fällt, Schadensersatz oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.
3.4 Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren seit der Ablieferung der Hardware.
3.5 Garantiezusagen bezüglich der Hardware lässt Office Komplett nur gegen sich gelten, wenn diese schriftlich vereinbart sind und durch Office Komplett oder seinen gesetzlichen Vertreter schriftlich bestätigt wurden.
4.1 Office Komplett haftet für eigene vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, sowie solche seiner gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Regelungen.
4.2 Office Komplett haftet im übrigen für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
4.3 Die Haftung nach Ziff. 4.2 ist zudem summenmäßig auf das 2-fache der Vergütung beschränkt, die für das Produkt
geschuldet wird, für welches nach diesem Vertrag die höchste Nettovergütung zu zahlen ist.
4.4 Der Rücktritt ist bei nicht zu vertretender Pflichtverletzung ausgeschlossen.
4.5 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Office Komplett nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht,
wenn der Kunde regelmäßig und anwendungsadäquat Datensicherung durchführt und dadurch sicherstellt, dass
verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.
5.1 Der Kunde zahlt Office Komplett den in der Vereinbarung ausgewiesenen Kaufpreis. Der Kaufpreis ist sofort fällig.
5.2 Im Verzugsfalle ist Office Komplett berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Office Komplett berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Office Komplett behält sich das Eigentum an der dem Kunden gelieferten Hardware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises aus diesem Vertragsverhältnis vor.
7.1 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
7.2 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen als auf diesem Vertrag beruhenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.
1.1 Der Kunde erwirbt von Office Komplett die in der Vereinbarung bezeichnete Hardware.
1.2 Sofern in der Hardware Programme fest eingespeichert sind (Firmware), sind diese nur für den vertragsgemäßen Betrieb der Hardware bestimmt; jede anderweitige Verwendung ist ausgeschlossen. Der Begriff "Hardware" schließt im Folgenden solche Programme mit ein.
1.3 Die korrekte Auswahl und Dimensionierung der bestellten Hardware obliegt dem Kunden und ist dessen alleiniges Risiko. Office Komplett führt auf gesonderten Auftrag des Kunden und zu gesonderten Konditionen Auswahlberatungen durch.
1.4 Die Aufstellung von Geräten und Installation von Programmen durch Office Komplett sowie die Anleitung und Schulung von Bedienungspersonal ist nicht Bestandteil dieses Vertrages.
2.1 Die Hardware wird zum vereinbarten Termin geliefert. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zu seinem Ablauf die Hardware das Lager des Verkäufers verlassen hat.
2.2 Die Lieferung erfolgt entweder durch Versand ab Werk bzw. Lager, durch Übernahme durch den Kunden im Geschäftslokal von Office Komplett oder durch Übergabe am vertraglich vereinbarten Bestimmungsort. Im Falle des Versands wird Office Komplett entweder selbst oder durch Dritte (Hersteller oder Speditionen) die Hardware an den vereinbarten Lieferort liefern oder versenden.
Die Versendung erfolgt auf Risiko und Kosten des Käufers.
2.3 Ist die von Office Komplett geschuldete Leistung durch unvorhersehbare oder von Office Komplett unverschuldete Umstände nicht verfügbar (z. B. durch Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen - jeweils auch bei Vorlieferanten von Office Komplett - sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), so ist Office Komplett berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit unterrichtet wird. Office
Komplett wird in diesem Fall dem Kunden den Kaufpreis unverzüglich erstatten.
3.1 Der Kunde hat die Hardware unverzüglich nach Lieferung, soweit dieses nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, Office Komplett unverzüglich zur Anzeige zu bringen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Hardware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt die Hardware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
3.2 Ein Mangel der Hardware liegt vor, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich zum vertraglich vereinbarten Gebrauch nicht eignet.
3.3 Kein Mangel liegt vor, wenn der Kunde selbst oder durch Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Office Komplett in die Hardware eingegriffen hat und der Mangel nach dem Eingriff in die Hardware aufgetreten ist, es sein denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel der Hardware nicht auf dem Eingriff beruht.
3.4 Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.
3.5 Der Kunde kann Ansprüche auf Nacherfüllung nur geltend machen, wenn ein im Verhältnis zu Umfang und Schwere des Mangels der Hardware angemessener Teil der vereinbarten Vergütung bereits bezahlt ist.
3.6 Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist Office Komplett hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und sofern Office Komplett ein Verschulden zur Last fällt, Schadensersatz oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Die Minderung ist ausgeschlossen.
3.7 Garantiezusagen bezüglich der Hardware lässt der Verkäufer nur gegen sich gelten, wenn diese schriftlich vereinbart sind und durch Office Komplett oder seinen gesetzlichen Vertreter schriftlich bestätigt wurden.
4.1 Office Komplett haftet für eigene vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, sowie solche seiner gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Regelungen.
4.2 Office Komplett haftet im übrigen für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
4.3 Die Haftung nach Ziff. 4.2 ist zudem summenmäßig auf das 2-fache der Vergütung beschränkt, die für das Produkt geschuldet wird, für welches nach diesem Vertrag die höchste Nettovergütung zu zahlen ist.
4.4 Der Rücktritt ist bei nicht zu vertretender Pflichtverletzung ausgeschlossen.
4.5 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Office Komplett nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde regelmäßig und anwendungsadäquat Datensicherung durchführt und dadurch sicherstellt, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.
5.1 Der Kunde zahlt Office Komplett den in der Vereinbarung ausgewiesenen Kaufpreis. Der Kaufpreis ist zu den in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsbedingungen fällig.
5.2 Im Verzugsfalle ist Office Komplett berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Office Komplett berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Office Komplett behält sich das Eigentum an der dem Kunden gelieferten Hardware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises aus diesem Vertragsverhältnis vor.
7.1 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
7.2 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen als auf diesem Vertrag beruhenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.
1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung der in der Vereinbarung bezeichneten Software auf einem geeigneten Datenträger (z. B. CD-ROM), zur dauerhaften Nutzung gegen Zahlung einer einmaligen Vergütung einschließlich der Anwenderdokumentation in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form.
1.2 Weitere Leistungen für die Software, wie z. B. Einweisung, Anpassung, Pflege oder Schulung, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
2.1 Office Komplett gewährt dem Kunden das nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht, die Software in der Bundesrepublik Deutschland zu den nachstehenden Bedingungen dauerhaft zu nutzen. Lizenz- bzw. Softwarebestimmungen der jeweiligen Hersteller überbieten alle Bestimmungen.
2.1.1 Hat der Kunde eine Einzelplatzlizenz erworben (siehe Vereinbarung) gilt: Ein zeitgleiches Nutzen der Software im Sinne der Punkte 2.2 ff auf mehr als nur einem Rechner ist unzulässig. Der Kunde
darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen, soweit die Hardware- und Betriebssystem- Empfehlungen der Software dies erlauben. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen.
2.1.2 Hat der Kunde eine Mehrplatzlizenz erworben (siehe Vereinbarung), gilt:
Der Kunde ist berechtigt, die Software zeitgleich auf so vielen Rechner im Sinne der Punkte 2.2 ff nutzen, wie es in der Vereinbarung festgelegt ist.
2.1.3 Hat der Kunde eine Netzwerklizenz erworben (siehe Vereinbarung) gilt: Der Kunde darf die Software auf einem Netzwerkserver installieren und auf so vielen angeschlossenen Arbeitsplätzen im
Sinne 2.2 nutzen, wie es sich aus der Vereinbarung ergibt.
2.2 Der Kunde darf das gelieferte Programm vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählt die Installationen der Software vom Datenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden der Software in den Arbeitsspeicher oder Cache. Es ist dem Kunden nicht gestattet, einem Dritten die Software auf Zeit im Wege der Vermietung oder des Leasings zu
überlassen oder die Software innerhalb oder außerhalb von Datennetzen zum Abruf bereitzuhalten, zu übermitteln oder öffentlich wiederzugeben.
2.3 Zu Sicherungszwecken darf der Kunde eine einzige Sicherungskopie auf einem gesonderten Datenträger anfertigen und aufbewahren. Die Sicherungskopie ist als solche der überlassenen Software zu kennzeichnen und mit dem der Anwenderdokumentation beiliegenden Herstelleraufkleber zu versehen.
2.4 Eine Rückübersetzung (Dekompilierung) des Programmcodes ist nur unter den Bedingungen des § 69e UrhG zulässig, nämlich wenn dies unerlässlich ist, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität mit einem anderen Programm zu erhalten, sofern
2.4.1 die Handlungen von aufgrund des Vertrages berechtigten Personen vorgenommen werden
2.4.2 die für die Herstellung der Interoperabilität notwendigen Informationen für die genannten Personen noch nicht ohne weiteres zugänglich gemacht sind
2.4.3 und die Handlungen sich auf die Teile des ursprünglichen Programms beschränken, die zur Herstellung der Interoperabilität notwendig sind.
2.5 die durch die Dekompilierung gewonnenen Informationen dürfen nur zum Zweck der Herstellung der Interoperabilität verwendet werden, sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass dies für die Interoperabilität notwendig ist. Sie dürfen nicht für rechtsverletzende Handlungen verwendet werden.
2.6 Die Rechteeinräumung steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der Vergütung.
2.7 Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf das Programm sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die gelieferten Datenträger sowie die Sicherungskopien sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren.
2.8 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verwertet werden.
3.1 Verstößt der Kunde gegen Punkt 2 dieses Vertrages, so ist Office Komplett berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
3.2 Im Falle einer Verletzung der Nutzungsrechte durch den Kunden hat dieser Office Komplett eine Vertragsstrafe in Höhe von € 2.500,00 pro Verletzungshandlung zu zahlen.
3.3 Tritt Office Komplett vom Vertrag zurück, so muss der Kunde Office Komplett sämtliche Software sowie der Anwenderdokumentation zurückgewähren und nicht zur Rückgewähr geeignete Kopien (z. B: Softwarevervielfältigung auf der Festspeicherplatte) und etwa gefertigte Sicherheitskopien löschen und Office Komplett die vollständige Löschung unverzüglich schriftlich nachweisen. Mit dem Rücktritt ist der Kunde zur Nutzung der Software nicht mehr berechtigt.
4.1 Der Kunde zahlt Office Komplett die in der Vereinbarung ausgewiesene Vergütung. Die Vergütung ist sofort zur Zahlung fällig.
4.2 Im Verzugsfalle hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Ist die von Office Komplett geschuldete Leistung durch unvorhersehbare oder von Office Komplett unverschuldete Umstände nicht verfügbar (z. B. durch Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen - jeweils auch bei Vorlieferanten Office Kompletts - sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), so ist Office Komplett berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er den Kunden unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit der geschuldeten
Leistung unterrichtet. Er wird in diesem Fall dem Kunden den Kaufpreis unverzüglich erstatten, soweit dieser bereits gezahlt wurde.
5.1 Ein Mangel der Software liegt vor, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich zu der vertraglich vereinbarten Verwendung nicht eignet.
5.1.1 Hat der Kunde eine Einzelplatzlizenz erworben (siehe Vereinbarung) gilt : Ein zeitgleiches Nutzen der Software im Sinne der Punkte 5.2 ff auf mehr als nur einem Rechner ist unzulässig. Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen, soweit die Hardware- und Betriebssystem- Empfehlungen der Software dies erlauben. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen.
5.1.2 Hat der Kunde eine Mehrplatzlizenz erworben (siehe Vereinbarung), gilt :
Der Kunde ist berechtigt, die Software zeitgleich auf so vielen Rechner im Sinne der Punkte 5.2 ff. nutzen, wie es in der Vereinbarung festgelegt ist.
5.1.3 Hat der Kunde eine Netzwerklizenz erworben (siehe Vereinbarung) gilt:
Der Kunde darf die Software auf einem Netzwerkserver installieren und auf so vielen angeschlossenen Arbeitsplätzen im Sinne der 5.2 ff nutzen, wie es sich aus der Vereinbarung ergibt.
5.2 Nach Ablauf von sechs Monaten seit Ablieferung der Software wird vermutet, dass ein Mangel nicht vorliegt, wenn der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung Office Komplett in die Software eingegriffen hat und der Mangel nach dem Eintritt aufgetreten ist. Dem Kunden ist in diesem Falle der Nachweis gestattet, dass der Mangel nicht auf den Eingriff in die Software beruht.
5.3 Im Falle des Auftretens von Mängeln ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung zu fordern (Nacherfüllung). Office Komplett wird alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen.
5.4 Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist Office Komplett hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten und, sofern dem Verkäufer ein Verschulden zur Last fällt, Schadensersatz oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.
5.5 Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren seit der Ablieferung der Software
5.6 Garantiezusagen bezüglich der Software lässt Office Komplett nur gegen sich gelten, wenn diese schriftlich vereinbart sind und durch Office Komplett oder seinen gesetzlichen Vertreter schriftlich bestätigt wurden.
6.1 Office Komplett haftet unbeschränkt für eigene vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, sowie die seiner gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Regelungen.
6.2 Office Komplett haftet im übrigen für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
6.3 Der Rücktritt ist bei nicht zu vertretender Pflichtverletzung ausgeschlossen.
6.4 Die Haftung nach 6.2 ist zudem summenmäßig beschränkt auf das 2-fache der Vergütung, die für das Produkt, für welches die höchste Nettovergütung geschuldet wird, zu zahlen ist.
6.5 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Office Komplett nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde regelmäßig und anwendungsadäquat Datensicherung durchführt und dadurch sicherstellt, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.
7.1 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
7.2 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen als auf diesem Vertrag beruhenden Ansprüchen sind ausgeschlossen.
1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung der in der Vereinbarung bezeichneten Software auf einem geeigneten Datenträger (z. B. CD-ROM), zur dauerhaften Nutzung gegen Zahlung einer einmaligen Vergütung einschließlich der Anwenderdokumentation in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form.
1.2 Weitere Leistungen für die Software, wie z. B. Einweisung, Anpassung, Pflege oder Schulung, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
2.1 Office Komplett gewährt dem Kunden das nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht, die Software in der Bundesrepublik Deutschland zu den nachstehenden Bedingungen dauerhaft zu nutzen:
2.1.1 Hat der Kunde eine Einzelplatzlizenz erworben (siehe Vereinbarung) gilt: Ein zeitgleiches Nutzen der Software im Sinne der Punkte 2.2 ff auf mehr als nur einem Rechner ist unzulässig. Der Kunde
darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen.
2.1.2 Hat der Kunde eine Mehrplatzlizenz erworben (siehe Vereinbarung), gilt: Der Kunde ist berechtigt, die Software zeitgleich auf so vielen Rechner im Sinne der Punkte 2.2 ff nutzen, wie es in der Vereinbarung festgelegt ist.
2.1.3 Hat der Kunde eine Netzwerklizenz erworben (siehe Vereinbarung) gilt: Der Kunde darf die Software auf einem Netzwerkserver installieren und auf so vielen angeschlossenen Arbeitsplätzen im
Sinne 2.2 nutzen, wie es sich aus der Vereinbarung ergibt.
2.2 Der Kunde darf das gelieferte Programm vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählt die Installationen der Software vom Datenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden der Software in den Arbeitsspeicher oder Cache.
2.3 Zu Sicherungszwecken darf der Kunde eine einzige Sicherungskopie auf einem gesonderten Datenträger anfertigen und aufbewahren. Die Sicherungskopie ist als solche der überlassenen Software zu kennzeichnen und mit dem der Anwenderdokumentation beiliegenden Herstelleraufkleber zu versehen.
2.4 Es ist dem Kunden nicht gestattet, einem Dritten die Software auf Zeit im Wege der Vermietung oder des Leasings zu überlassen, oder die Software innerhalb oder außerhalb von Datennetzen zum Abruf bereitzuhalten, zu übermitteln oder öffentlich wiederzugeben.
2.5 Eine Rückübersetzung (Dekompilierung) des Programmcodes ist nur unter den Bedingungen des § 69e UrhG zulässig, nämlich wenn dies unerlässlich ist, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität mit einem anderen Programm zu erhalten, sofern
2.5.1 die Handlungen von dem Kunden oder denjenigen, die die Software im normalen Geschäftsbetrieb des Kunden vertragsgemäß nutzen, vorgenommen werden
2.5.2 die für die Herstellung der Interoperabilität notwendigen Informationen für die genannten Personen noch nicht ohne weiteres zugänglich gemacht sind
2.5.3 und die Handlungen sich auf die Teile des ursprünglichen Programms beschränken, die zur Herstellung der Interoperabilität notwendig sind.
2.6 Die durch die Dekompilierung gewonnenen Informationen dürfen nur zum Zweck der Herstellung der Interoperabilität verwendet werden, sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass dies für die Interoperabilität notwendig ist. Sie dürfen nicht für rechtsverletzende Handlungen verwendet werden.
2.7 Die Rechteeinräumung steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der Vergütung.
2.8 Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf das Programm sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die gelieferten Datenträger sowie die Sicherungskopien sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Kunden sind nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie der Bestimmung des Urheberrechts hinzuweisen.
2.9 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verwertet werden.
3.1 Verstößt der Kunde gegen Punkt 2 dieses Vertrages, so ist Office Komplett berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
3.2 Im Falle einer Verletzung der Nutzungsrechte durch den Kunden hat dieser Office Komplett eine Vertragsstrafe in Höhe von € 2.500,00 pro Verletzungshandlung zu zahlen.
3.3 Tritt Office Komplett vom Vertrag zurück, so muss der Kunde Office Komplett sämtliche Software sowie der Anwenderdokumentation zurückgewähren und nicht zur Rückgewähr geeignete Kopien (z. B: Softwarevervielfältigung auf der Festspeicherplatte) und etwa gefertigte Sicherheitskopien löschen und Office Komplett die vollständige Löschung unverzüglich schriftlich nachweisen. Mit dem Rücktritt ist der Kunde zur Nutzung der Software nicht mehr berechtigt.
4.1 Der Kunde zahlt Office Komplett die in der Vereinbarung ausgewiesene Vergü-tung. Die Vergütung ist sofort zur Zahlung fällig und ohne Abzug zu zahlen.
4.2 Im Verzugsfalle hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Ist die von Office Komplett geschuldete Leistung durch unvorhersehbare oder von Office Komplett unverschuldete Umstände nicht verfügbar (z. B. durch Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen - jeweils auch bei Vorlieferanten des Office Komplett - sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), so ist Office Komplett berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er den Kunden unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit der geschuldeten
Leistung unterrichtet. Er wird in diesem Fall dem Kunden den Kaufpreis unverzüglich erstatten.
5.1 Der Kunde hat die Software unverzüglich nach Lieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Lizenznehmer unverzüglich zur Anzeige zu bringen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Software als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt die Software auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
5.2 Ein Mangel der Software liegt vor, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich zur vertraglich vereinbarten Verwendung nicht eignet.
5.3 Kein Mangel liegt vor, wenn der Kunde selbst oder durch Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Office Komplett in die Software eingegriffen hat und der Mangel nach dem Eingriff aufgetreten ist. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Mangel der Software nicht auf dem Eingriff beruht. Ein Mangel liegt weiter nicht vor, wenn die Software auf einer Hardware eingesetzt wird, die den Anforderungen, wie sie im Leistungsschein vereinbart wurden, nicht entspricht. Ein Mangel liegt auch dann nicht vor, wenn der Kunde die Anwenderdokumentation nicht beachtet oder sonstige nicht geeignete Betriebsmittel oder Zusatzteile verwendet. Auch hier ist dem Kunden der Nachweis gestattet, dass der Mangel nicht hierauf beruht.
5.4 Der Kunde kann Ansprüche auf Nacherfüllung nur geltend machen, wenn ein im Verhältnis zu Umfang und Schwere des Mangels der Software angemessener Teil der vereinbarten Vergütung bereits bezahlt ist.
5.5 Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist Office Komplett hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und sofern dem Verkäufer ein Verschulden zur Last fällt, und Schadensersatz oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Die Minderung ist ausgeschlossen.
5.6 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr.
5.7 Garantiezusagen bezüglich der Software lässt Office Komplett nur gegen sich gelten, wenn diese schriftlich vereinbart sind und durch Office Komplett oder seinen gesetzlichen Vertreter schriftlich bestätigt wurden.
6.1 Office Komplett haftet unbeschränkt für eigene vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, sowie die seiner gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Regelungen.
6.2 Office Komplett haftet im übrigen für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
6.3 Die Haftung nach 6.2 ist zudem summenmäßig beschränkt auf das 2-fache der Vergütung, die für das Produkt, für welches die höchste Nettovergütung geschuldet wird, zu zahlen ist.
6.4 Der Rücktritt ist bei nicht zu vertretender Pflichtverletzung ausgeschlossen.
6.5 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Office Komplett nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde regelmäßig und anwendungsadäquat Datensicherung durchführt und dadurch sicherstellt, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.
7.1 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
7.2 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen als auf diesem Vertrag beruhenden Ansprüchen sind ausgeschlossen.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die im Rahmen einer, zwischen Office Komplett und dem Auftraggeber geschlossenen Vereinbarung über die Erstellung eines Internetauftrittes erbracht werden. Sie gelten nicht für die Softwareerstellung, die Softwarepflege oder den Softwarekauf.
1.1 Office Komplett verpflichtet sich zur Erstellung eines Internetauftrittes entsprechend der Vereinbarung sowie den darin enthaltenen Vorgaben des Auftraggebers und die Übergabe des erstellten Internetauftrittes auf einem geeigneten Datenträger an den Auftraggeber.
1.2 Der Auftraggeber kann als zusätzliche Leistung vom Auftragnehmer das Aufspielen des Internet-Auftritts auf einem vom Auftraggeber zu benennenden Server verlangen.
1.3 Gegenstand des Vertrages ist nicht das Hosting des Internetauftritts durch den Auftragnehmer; Gegenstand des Vertrages ist ebenfalls nicht die Pflege des Internetauftritts, ferner nicht die Erstellung von Software.
2.1 Der Internetauftritt wird entsprechend der vereinbarten Beschreibung erstellt. Der Umfang der Seiten (Webpages) und der Zweck, zu dem der Internetauftritt erstellt wird, wird durch die Vereinbarung bestimmt.
2.2 Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer Vorgaben zum Internetauftritt machen. Er hat diese Vorgaben auf die Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften und Rechten Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber versichert, dass die Vorgaben den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und Rechte Dritter nicht verletzen.
2.3 Die Prüfung des gesamten Internet-Auftritts auf dessen Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorgaben ist Aufgabe des Auftraggebers. Office Komplett nimmt eine solche Prüfung nicht vor; sie ist ihm aufgrund beratungsrechtlicher Vorschriften nicht gestattet.
2.4 Soweit der Auftraggeber es wünscht, dass besondere Elemente in den Internetauftritt eingebunden werden, hat der Auftraggeber dieser dem Auftragnehmer auf erstes Anfordern in folgender Form zur Verfügung zu stellen:
• elektronische Bilder: .gif oder .jpeg-format
• elektronische Textdokumente: word
• elektronische Tabellendokumente: excel
2.5 Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer zum Zwecke der Erstellung des Internet-Auftritts die hierfür notwendigen einfachen Nutzungsrechte an den Dokumenten und Elementen ein.
2.6 Der Internetauftritt wird zu dem zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbarten Zeitpunkt erstellt und dem Auftraggeber auf einem geeigneten dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt. Mit der Übergabe des Datenträgers ist der Internet-Auftritt dem Auftraggeber abgeliefert.
2.7 Verlangt der Auftraggeber vom Auftragnehmer das Aufspielen des Internet-Auftritts auf einen bestimmten Server, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf Anfordern sämtliche hierfür notwendigen Zugangsdaten zu benennen. Die Zugangsdaten sind vom Auftragnehmer vertraulich zu behandeln und nach dem Aufspielen des Internet-Auftritts zu vernichten. Die Vernichtung ist schriftlich zu bestätigen.
3.1 Die Mängelansprüche des Auftraggebers richten sich nach den Regelungen des Kaufrechts mit folgender Maßgabe:
3.1.1 Ein Mangel liegt vor, wenn der Internet-Auftritt die vereinbarte Beschaffenheit nicht aufweist oder sich zur vertraglich vorausgesetzten Verwendung nicht eignet.
3.1.2 An der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Internet-Auftritts fehlt es insbesondere, wenn nicht die vereinbarte Anzahl der Seiten (Webpages) erstellt wurde, der Internet-Auftritt nicht die oder nicht alle vereinbarten Elemente und Dokumente beinhaltet. An der vereinbarten Beschaffenheit fehlt es ferner, wenn die Browserfähigkeit nicht wie vereinbart hergestellt wurde oder sonstige, das Erscheinungsbild des Internet-Auftritts betreffende sonstige vertraglichen Absprachen nicht eingehalten wurden.
3.1.3 An der vertraglich vorausgesetzten Verwendung des Internetauftritts fehlt es insbesondere, wenn es an der Funktionsfähigkeit des Internet-Auftritts fehlt, beispielsweise bei fehlerhaften oder nicht funktionierenden Hyperlinks oder Plug-Ins.
3.1.4 Kein Mangel, insbesondere keine mangelnde Eignung des Internet-Auftritts zur gewöhnlichen Verwendung oder der zu erwartenden Beschaffenheit liegt vor, wenn dieser, aufgrund der Vorgaben des Auftraggebers Rechte Dritter verletzt oder teilweise oder vollständig gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.
3.1.5 Der Auftraggeber kann Ansprüche auf Nacherfüllung nur geltend machen, wenn ein im Verhältnis zu Umfang und Schwere des Mangels angemessener Teil der vereinbarten Vergütung durch den Auftraggeber bezahlt ist.
3.1.6 Office Komplett kann die gewählte Form der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Anspruch des Auftraggebers beschränkt sich in diesem Falle auf die andere Form der Nacherfüllung.
3.1.7 Die Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der geltend gemachte Mangel auch nach dem zweiten Versuch nicht beseitigt werden konnte.
3.1.8 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ist Office Komplett zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und, sofern dem Auftragnehmer ein Verschulden zur Last fällt, Schadensersatz verlangen. Anstelle des Schadensersatzes steht dem Auftraggeber der Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu. Der Auftraggeber ist daneben zur Minderung nicht berechtigt.
3.1.9 Führt die Nachlieferung zur Fehlerbeseitigung, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer den Datenträger mit dem Internet-Auftritt zurückzugewähren. Office Komplett ist berechtigt, vom Auftraggeber den Wertersatz der durch Einsatz des Updates gezogenen Nutzungen oder der böswillig nicht gezogenen Nutzungen zu verlangen.
3.2 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit Ablieferung des Datenträgers und beträgt ein Jahr.
4.1 Office Komplett haftet für eigene vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, sowie die seiner gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Vorschriften.
4.2 Office Komplett haftet für leichte Fahrlässigkeit nur, wenn es sich um die Verletzung von Pflichten handelt, die für die Erfüllung und Erreichung des Vertragszweckes wesentlich sind (Kardinalpflichten) und es sich bei den entstandenen Schäden um typischerweise vorhersehbare Schäden handelt.
4.3 Im Falle der Haftung für leichte Fahrlässigkeit, 4.2. wird die Höhe des Schadensersatzanspruches auf das 2-fache der vom Auftraggeber zu zahlenden Vergütung beschränkt.
4.4 Office Komplett haftet für den Verlust von Daten, Programmen etc. nur in der Höhe des Aufwandes, der für die Wiederherstellung der Daten bei einer dem Geschäftsbe-trieb des Auftraggebers anwendungsadäquaten Datensicherung notwendig wäre.
4.5 Der Rücktritt ist bei nicht zu vertretender Pflichtverletzung ausgeschlossen.
4.6 Der Kunde wird den Auftragnehmer von allen behaupteten Ansprüchen Dritter an den vom Kunden zur Verfügung gestellten Elementen für den Internetauftritt und hinsicht-lich der Umsetzung der von ihm gemachten Vorgaben auf erstes Anfordern freistellen. Die Freistellung umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung.
5.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Vereinbarung. 25 % des vereinbarten Vergütungsbetrages sind bei Abschluss des Vertrages sofort fällig. Die weiteren 75 % des vereinbarten Betrages sind bei Übergabe des Datenträgers durch den
Auftraggeber zur Zahlung fällig.
5.2 Das Aufspielen des Internet-Auftritts wird entsprechend der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers dem Auftraggeber
in Rechnung gestellt.
5.3 Im Falle des Verzugs durch Auftraggeber stehen dem Auftragnehmer die gesetzlichen Verzugszinsen zu. Die
Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen bis zur Ablieferung des Internet-Auftritts gemäß 2.5, 2.6. Die durch den Auftragnehmer bis zur Kündigung erbrachten Leistungen werden in diesem Falle pauschal durch Zahlung von 2/3 der vereinbarten Netto-Vergütung zuzügl. gesetzlicher Mehrwertsteuer abgegolten. Dem Auftraggeber ist der Nach-weis gestattet, dass Office Komplett bis zum Zeitpunkt der Kündigung des Vertrages keine oder tatsächlich nur einen geringeren Umfang an Leistungen oder Aufwendungen erbracht hat.
7.1 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Auftraggeber aus anderen, als aus auf diesem Vertrag beruhenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.
7.2 Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Forderungen gegenüber den Auftragnehmer ist nur zulässig, soweit es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen gegen den Auftragnehmer handelt.
Im Falle von Dienstleistungen (Service, Programmanpassungen von Standardsoftware, Netzwerksupport) geht Office Komplett (im Folgenden OFFICE KOMPLETT genannt) gegenüber seinen Kunden einen Dienstvertrag ein. Alle anderen Vertragsarten bedürfen der schriftlichen Regelung.
§ 1 Vertragsgegenstand
1. OFFICE KOMPLETT wird den Kunden bei der im Auftrag oder in einem gesonderten Arbeitspapier / Vertrag definierten Aufgaben unterstützen.
2. Der Kunde wird OFFICE KOMPLETT unaufgefordert alle Informationen, Geräte und Unterlagen erteilen bzw. überlassen, die OFFICE KOMPLETT für seine Tätigkeit benötigt. Der Kunde wird den Erfüllungsgehilfen von OFFICE KOMPLETT Zugang zu den Räumlichkeiten zu den üblichen Geschäftszeiten verschaffen. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Mitarbeiter von OFFICE KOMPLETT angemessene Arbeitsräume erhalten.
§ 2 Umfang der Tätigkeit
Haftung, Versicherung, Vorschuss
1. OFFICE KOMPLETT wird dem Kunden für die Dauer des Auftrages Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Die Mitarbeiter werden den Kunden werktäglich unterstützen.
2. OFFICE KOMPLETT haftet nicht für den Arbeitserfolg der Bemühungen seiner Mitarbeiter. OFFICE KOMPLETT stellt aber sicher, dass seine Mitarbeiter ausreichend geschult sind und eine Arbeitsleistung in mittlerer Art und Güte erbringen.
3. OFFICE KOMPLETT haftet für den Verlust von Daten nur, wenn der Kunde für eine Sicherung der Daten Sorge getragen hat. Die Sicherung hat auch auf einem zweiten System zu erfolgen.
4. Der Höhe nach ist die Haftung von OFFICE KOMPLETT für etwaige Sach- und Vermögensschäden auf das Zweifache der Gesamtvergütung beschränkt.
5. Erachtet der Kunde diese Haftungssumme als zu niedrig, ist OFFICE KOMPLETT bereit, auf schriftliches Verlangen des Kunde eine Versicherung abzuschließen. Der Kunde soll gleichzeitig eine von ihm als ausreichend erachtete Deckungssumme nennen. Die Kosten der Versicherung sind vom Kunden zu tragen.
6. OFFICE KOMPLETT kann vom Kunden einen Vorschuss auf die Versicherungsprämie verlangen. Wenn der angeforderte Vorschuss nicht binnen einer angemessenen Frist gezahlt wird, kann OFFICE KOMPLETT seine Dienste einstellen. Vor Einstellung der Arbeiten hat OFFICE KOMPLETT dem Kunden eine letzte Frist von einer Woche zu setzen und auf die bevorstehende Einstellung der Arbeiten schriftlich hinzuweisen. OFFICE KOMPLETT soll auf den nicht eingegangenen Vorschuss hinweisen.
§ 3 Vergütung, Vorschuss
1. OFFICE KOMPLETT erhält für jede durch seine Mitarbeiter beim Kunden geleistete Arbeitsstunde eine Vergütung in Höhe der im Auftrag vereinbarten Summe zzgl. der jeweiligen Mehrwertsteuer. Pausen werden nicht als Arbeitsstunde berechnet.
2. Die Arbeitsstunden sollen spätestens am Tag nach ihrer Erbringung vom Kunden oder seinem Beauftragten quittiert werden.
3. Können die Mitarbeiter ihre Dienste aus einem Grund, der der Sphäre des Kunden entstammt, nicht erbringen, so verliert OFFICE KOMPLETT den vereinbarten Vergütungsanspruch nicht.
§ 4 Schweigepflicht
OFFICE KOMPLETT und seine Mitarbeiter sind verpflichtet, über alle Umstände, die die betrieblichen Belange des Kunde betreffen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und auch nach Beendigung des Vertrages.
§ 5 Rückgabe überlassener Geschäftsunterlagen
1. OFFICE KOMPLETT wird dem Kunden nach Beendigung des Vertrages alle Unterlagen und sonstige Sachen, die er vom Kunden erhalten hat, zurückgeben.
2. Bis zur Zurückgabe hat OFFICE KOMPLETT diese Unterlagen ordentlich zu verwahren. Sind bestimmte Unterlagen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis gesondert bezeichnet, so sind sie gesichert aufzubewahren.
§ 6 Vertragsdauer
1. Die Vertragsdauer ist vom Auftrag abhängig und wird mit diesem definiert.
2. Außerordentliche Kündigungen aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
§ 7 Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der BRD.
2. Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien, soweit dies zulässig ist, D-79713 Bad Säckingen.